Von Bau und Pflege kirchlicher Gebäude

Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und deren 123 Kirchengemeinden verfügen über einen großen Gebäudebestand. Zu den insgesamt rund 950 Gebäuden zählen Kirchen, Kapellen und Glockentürme ebenso wie Pfarr- und Gemeindehäuser, Kindergärten, Friedhofsgebäude und auch weitere Wohn- und Wirtschaftsgebäude.

Die Gemeindekirchenräte entscheiden als Eigentümer bzw. Bauherren über die Durchführung von Baumaßnahmen. In den meisten Fällen sind Bauausschüsse eingerichtet, die regelmäßig Baubegehungen durchführen, die Bauplanungen beraten und die Ausführungen begleiten.

Die Gemeinsame Kirchenverwaltung in Oldenburg unterstützt die Kirchengemeinden bei der Planung, Ausführung und Bauunterhaltung. Kleinere Baumaßnahmen im Wert bis zu 25.000 Euro werden von den Regionalen Dienststellen in den 6 Kirchenkreisen verwaltungsmäßig betreut.

Für alle übrigen Baumaßnahmen ist die Zentrale Dienststelle in Oldenburg mit ihrer Abteilung Bau und Liegenschaften zuständig. Die dort arbeitenden Architekten sorgen für eine baufachliche Betreuung. Verwaltungsfachleute beraten und unterstützen die Kirchengemeinden in finanziellen Angelegenheiten und sorgen für die Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Neu bei der Abteilung Bau und Liegenschaften ist die Stelle Bau- und Gebäudemanagement, wo die kirchliche Bedarfsplanung anhand von Gebäudestrukturanalysen bearbeitet wird. Strukturänderungen werfen zunehmend Fragen der Nutzung und Wirtschaftlichkeit von Gebäuden auf. In diesem Zusammenhang ist ein wichtiges Ziel, Kooperationen zu schließen. Für die Gebäude bedeutet dies eine Prüfung, inwieweit eine gemeinsame Nutzung sinnvoll ist.

Kirchliche Baudenkmale bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit. Die Aufgaben der kirchlichen Denkmalpflege wird von der Bauaufsicht beim Ev.-Luth. Oberkirchenrat in Oldenburg wahrgenommen. Die kirchliche Denkmalpflege stimmt sich mit der staatlichen bzw. kommunalen Denkmalpflege ab.

Der Kirchliche Bauausschuss wird für besondere Fragen der Baugestaltung, Baukonstruktion, Bildenden Kunst, Liturgie und Denkmalpflege hinzugezogen. Glocken- und Orgelsachverständige beraten in allen Fachfragen des Glocken- und Orgelwesens.

Für die Gebäudeunterhaltung erhalten die Kirchengemeinden Zuweisungen aus Mitteln der Ev. Luth. Kirche in Oldenburg. Baumaßnahmen werden ansonsten durch Eigenmittel der Kirchengemeinden (Rücklagen, Ortskirchgeld, Spenden), Zuschüsse von Dritten (z.B. Landeszuwendung, Mittel der EU oder Zuschuss der Kommune) sowie  kirchliche Zuweisungen ("Bauliste") finanziert.

In der sog. Bauliste sind gleichzeitig die Prioritäten für die Förderung - auch für die nächsten Jahre - festgelegt. Die Zuweisungen werden vom Kirchensteuerbeirat (bestehend aus jeweils zwei Vertretern der sechs Kirchenkreise, also insges. 12 Mitgliedern) beschlossen.

Mit der Betreuung größerer Bauvorhaben werden auf der Grundlage kirchlicher Vorgaben der Kirchengemeinden sowie der Gemeinsamen Kirchenverwaltung freischaffende Architekten, Ingenieure und andere Sonderfachleute wie z.B. Restauratoren beauftragt.

Ansprechpartner: siehe Verwaltung