Schwerbehindertenvertretung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Gemäß § 50 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) ist in Dienststellen, in denen fünf oder mehr schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. 

 

Die SBV der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vertritt die Interessen der knapp 400 bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg angestellten Beschäftigten (Gemeinsame Kirchenverwaltung und Oberkirchenrat einschließlich der Mitarbeitenden im Blockhaus Ahlhorn sowie der Einrichtungen und Werke) gegenüber der Dienststellenleitung.

 

Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist im Sozialgesetzbuch IX festgelegt. Die (SBV) nimmt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden in den Einrichtungen wahr. Sie informiert, berät und vermittelt!

 

Weiterhin achtet die Schwerbehindertenvertretung darauf, dass die geltenden Gesetze und Regeln umgesetzt werden. Der Arbeitgeber, Beauftragte des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung, die Mitarbeitervertretung und das Integrationsamt arbeiten eng zusammen, damit schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen am Arbeitsleben teilhaben können.

Kontakt

In der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sind dies die folgenden Kolleginnen:

 

Schwerbehindertenvertretung
Frau Petra Steinbrenner
Gemeinsame Kirchenverwaltung
Abteilung Personal und Infrastruktur
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 / 7701-159
E-Mail: sbv@No Spamkirche-oldenburg.de  

 

Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Integrationsamt -
Moslestr. 1
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 22297400
E-Mail: PoststelleLSOldenburg@No Spamls.niedersachsen.de