15.-17. November 2001

Haushalt verabschiedet

Die 45. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg hat auf ihrer 12. Tagung den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Er weist ein Volumen von 132 Millionen Mark auf und liegt damit zwei Millionen Mark über dem Haushalt des laufenden Jahres. Der strukturelle Sparkurs, den die oldenburgische Kirche mit dem „Perspektivpapier“ vor drei Jahren eingeschlagen hat, trägt inzwischen erste Früchte. Die Rücklagen belaufen sich insgesamt auf 180 Millionen Mark.

Rund 40 Millionen Mark sind davon für Clearing-Abschlagszahlungen reserviert und etwa 100 Millionen nach der Haushaltsordnung der Konföderation für Ausgleichs- und Personalrücklagen sowie für Betriebsmittel vorzuhalten. Dazu kommen noch Bürgschaftsabsicherungen und Mittel für Darlehen an Kirchengemeinden. Nicht zuletzt sind hier auch die Investitionen für Beschäftigungsfonds und Kirchbaustiftung, für EDV, eine Risikoabsicherung für Friedhöfe und vieles mehr inbegriffen, insgesamt also Finanzmittel, die nach dem Bericht von Oberkirchenrat Dieter Schrader zum Ausgleich der zu erwartenden Kirchensteuereinbußen dringend benötigt werden. Nach Schätzungen der Evangelischen Kirche in Deutschland können diese in nicht wirtschaftsstarken Regionen ein Minus von bis zu 15 Prozent ausmachen. Dabei bereiten vor allem die demografische Entwicklung und die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen Sorgen. In Oldenburg hat sich die Zahl der Gemeindeglieder von Ende 1999 bis Ende des Jahres 2000 um 2800 vermindert. Insgesamt sind in den letzten fünf Jahren 21.833 Gemeindeglieder ausgetreten. Dagegen haben nur 5226 Menschen den Weg in die Oldenburgische Kirche gefunden.

 

 

Weitere Änderungen im Konföderationsgesetz

Das Kirchengesetz zur Änderung des Konföderationsvertrages wurde bei der 12. Tagung der 45. Synode nicht verabschiedet. Die Synode beauftragte den Oberkirchenrat, über die Bestimmungen des Paragraphen acht, in dem die Zusammensetzung des Rates festgelegt wird, neu zu verhandeln. Der veränderte Konföderationsvertrag soll im Jahr 2003 in Kraft treten.

Kritisiert wurde, dass nach der Neuregelung im Rat nur noch die Kirchenleitungen und keine Synodalen mehr vertreten seien. Bei der Änderung des Konföderationsvertrages geht es um eine Straffung der Arbeit in den synodalen Gremien der Konföderation und eine effektivere Anbindung an die gliedkirchlichen Gremien. Unter anderem soll auch die Zahl der Ausschüsse von vier auf drei gesenkt werden.

 

 

Änderung der Kirchenordnung

Die Synode hat eine Änderung der Kirchenordnung beschlossen. Die Ergänzung in Artikel 1 bezieht sich auf das Verhältnis von Christen und Juden und hat folgenden Wortlaut: "Die Kirche weiß von dem in der Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus weitergeführten ungekündigten Bund Gottes mit seinem Volk Israel."

Der reformierte Synodale Roland Neidhardt, der die Entwurfsvorlage im Ausschuss für theologische und liturgische Fragen mit vorbereitet hatte, stimmte bei der zweiten Lesung des Gesetze als einziger gegen die Änderung. Er bezeichnete diese Formulierung als "überheblich, dogmatisch und schlicht unbiblisch" und kündigte am Rande der Synode seinen Kirchenaustritt an.

 

 

Oberkirchenrat Olaf Grobleben eingeführt

Mit musikalischer Unterstützung von Bläsern und Gospelsängern wurde Oberkirchenrat Olaf Grobleben nach Abschluss des Sitzungstages am Donnerstag, 15. November in der Rasteder St. Ulrichs-Kirche in sein Amt eingeführt. Bischof Krug hob in seiner Ansprache hervor, dass im Aufgabenbereich Groblebens im Oberkirchenrat erstmals auch eine Federführung im Bereich ethischer Fragen verankert ist. Der neue Oberkirchenrat predigte über Galater 5, 1-6. "Zur Freiheit hat uns Christus befreit!" Er sprach sich dafür aus, Ungerechtigkeit zu lindern, für Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung einzutreten und sich auch für politische Gerechtigkeit einzusetzen. "Christliche Ethik ist hier gefragt und gefordert", sagte Grobleben. Niemand brauche vor den Konflikten einer unerlösten Welt zu kapitulieren, so der neue Oberkirchenrat. Wie er in einem Pressegespräch erwähnte, genoss Grobleben die warme und aufgeschlossene Atmosphäre des Gottesdienstes. Beim Auszug des Oberkirchenrats klatschte und swingte die halbe Kirche zu den Klängen von „O, when the saints go marching in“.

 

 

Thementag "Pfarrer/in und Gemeinde

Bei ihrer letzten Tagung widmete die Synode dem Schwerpunktthema "Pfarrer/in und Gemeinde" einen ganzen Tag. Nach Kurzreferaten und Plenumsdiskussion am Vormittag wurde der Thementag am Nachmittag in fünf Arbeitsgruppen fortgesetzt. Die Synodalen beschäftigten sich mit den Fragestellungen "Halbe Stelle – ganzer Dienst!?", "Professionalität und Qualitätssicherung; Welche Standards gelten?", "Aufgabenplan und Erwartungsvielfalt: Welches Profil kann das Pfarramt haben? und "Pfarrer/in und Gemeinde – Wer leitet wie?"

Die Arbeitsgruppen formulierten zum Abschluss des Thementages Wünsche und Erwartungen, die ins Protokoll gegeben wurden. Dazu gehört zum Beispiel eine Erhebung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg über die halben Stellen und eine organisatorische Begleitung der Stellen. Im Falle "gestörter Beziehungen" zwischen dem Pfarramt und dem Ehrenamt wünschte man sich eine Anlaufstelle mit der Möglichkeit von Supervision, Mediation und mehr. Auch im Konfliktfall zwischen Pfarrer/in und Gemeinde sprach man sich dafür aus, dass "eine Regelung der Aufsichtswahrnehmung im existieren" müsse. Gefragt wurde unter anderem auch, welche strukturellen Möglichkeiten die Synode zum Beispiel in Hinblick auf Personalentwicklung und Fortbildung schaffen könne. Die Problemanzeigen des Thementages sollen von der 46. Synode aufgenommen werden.

Letzte Tagung der 45. Synode

Die Herbsttagung 2001 war die12. und damit letzte Tagung der 45. Synode. Die Wahlen für die neue Synode haben in fast allen Kirchenkreisen bereits stattgefunden. Danach sind rund ein Drittel der Synodalen in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr dabei. Die konstituierende Sitzung der 46. Synode findet am 16. Januar 2002 statt.