Fr, 12.04.2013„Das Unfassbare ist nicht fassbar“

Kirchengemeinde Nordenham reagiert auf den Prozess gegen ihren ehemaligen nebenamtlichen Mitarbeiter

Mit der Verurteilung zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft ist vor dem Landgericht Oldenburg nach drei Verhandlungstagen der Prozess gegen den ehemaligen mit einem Minijob angestellten Musiker der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Nordenham wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Ende gegangen. Vor Gericht hatte der 47-Jährige gestanden, zwischen Anfang 2011 und Anfang 2012 drei Jungen in 18 Fällen sexuell zum Teil schwer missbraucht zu haben. „Auch nach einem Jahr ist für uns das Unfassbare nicht fassbar“, sagte die geschäftsführende Pfarrerin der Nordenhamer Martin-Luther-Kirche, Heike Boelmann. Bis zum Bekanntwerden der Taten war der Verwaltungsbeamte nebenamtlicher Kirchenmusiker, der in der Nor-denhamer Gemeinde den Posaunenchor leitete. In seiner mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Dr. Dirk Reuter, dass erschwerend hinzu komme, dass der Angeklagte das Vertrauen, das er „als Musiklehrer der Kirche“ gehabt habe, für seine Taten missbraucht hat.  

„Das gefällte Urteil wird das Geschehene nicht rückgängig machen. Unserer Überzeugung nach gibt es in diesem Zusammenhang nur Verlierer. Unser Fühlen, Denken und Beten gilt den Kindern und ihren Eltern“, erklärt Pfarrerin Heike Boelmann weiter.

Die Stellvertreterin des Bischofs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk, zeigte sich „erschrocken“ über die vor Gericht geschilderten Fälle. Dass ein Teil der Taten in den Wohnungen der Opfer und in kirchlichen Räumen begangen wurden, habe sie „zutiefst bestürzt“. „Auf tragische Weise bestätigt sich, dass es das einzig Richtige war, sich umgehend und mit allen Konsequenzen von dem Mitarbeiter zu trennen“, so Lenk weiter. „Ich danke den Verantwortlichen der Kirchengemeinde für ihre Courage und für ihr unmissverständliches Handeln. Ebenso danke ich den damit befassten Mitarbeitenden der oldenburgischen Kirche für ihre begleitende Unterstützung der Betroffenen, den Opfern und ihren Familien. In Gedanken und Gebeten bin ich ganz bei den Opfern und allen Menschen in der Kirchengemeinde Nordenham, deren Vertrauen schwer erschüttert wurde.“

Die Kirchengemeinde hatte umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine fristlose Kündigung und ein Hausverbot ausgesprochen. Außerdem wurde dem Mann jeglicher Umgang mit Kindern in kirchlichen Zusammenhängen innerhalb der oldenburgischen Kirche untersagt.


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