Fr, 11.10.2013Weber: Limburger Skandal färbt auch auf evangelische Kirche ab

epd-Gespräch: Michael Grau

Braunschweig/Limburg (epd). Der Skandal um den Limburger katholischen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst färbt nach Einschätzung des evangelischen Ökumene-Bischofs Friedrich Weber auch auf die evangelische Kirche ab. «Wir kriegen da was ab, das ist gar keine Frage», sagte der braunschweigische Landesbischof am Freitag im epd-Gespräch. Im Bewusstsein der Öffentlichkeit würden die Konfessionen nicht auseinandergehalten, sondern in einen Topf geworfen.

«Es ist das Gefühl: Die sind im Großen und Ganzen eine Familie, warum sollte es bei denen anders sein?», sagte der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Die Vorwürfe gegen den Limburger Bischof säten Misstrauen gegenüber Bischöfen und Kirchenleitungen und verstärkten eine Stimmung, die Pfarrer generell unter Verdacht stelle.

In der evangelischen Kirche sei ein Bauskandal von solchen Ausmaßen nicht denkbar, betonte Weber: «Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bischof eigenmächtig über Haushaltsmittel der Kirche verfügt, ist so gut wie ausgeschlossen.» Protestantische Haushalte würden offengelegt und von Kirchenparlamenten beschlossen. «Durch unsere regelhaften Abläufe und die Beteiligung von Gremien sind wir vor solchen Entwicklungen ziemlich sicher.» Diese demokratischen Prinzipien würden in der Öffentlichkeit leider nicht immer zur Kenntnis genommen.

Die Entwicklung um den Limburger Bischof habe tragische Züge, sagte Weber. Allerdings sei noch nicht völlig klar, ob die Vorwürfe um die teure Bischofsresidenz und einen Erster-Klasse-Flug nach Indien wirklich begründet seien. Das Problem sei für die katholische Kirche deshalb so brisant und heikel, weil das Bischofsamt dort von besonderer Würde sei und sehr hohe Wertschätzung genieße.

Tebartz-van Elst werden Lügen und Prunksucht vorgeworfen. Die Kosten für den Neu- und Umbau seines Bischofssitz sollen sich fast versechsfacht haben: von 5,5 auf 31 Millionen Euro. Zudem beantragte die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Erklärungen.


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