Do, 18.06.2009Von Abschiebung bedrohte zehnköpfige Flüchtlingsfamilie darf bleiben

Bremen (epd). Die von Abschiebung bedrohte zehnköpfige Flüchtlingsfamilie Genc in Bremen darf aus «dringenden humanitären Gründen» bleiben. Damit folgt die Ausländerbehörde einem Votum der Härtefallkommission im kleinsten Bundesland. Das Ehepaar Genc lebe seit 20 Jahren im Bundesgebiet, begründete am Mittwoch Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) die Entscheidung. Sieben der acht Kinder seien in Deutschland geboren und hätten keinerlei Bezug zum Herkunftsland ihrer Eltern. Insbesondere für sie sei eine Ausreise eine außergewöhnliche Härte.

   Die Familie gab an, dass sie aus dem Libanon stammt und von dort nach Deutschland geflüchtet ist. Die Ausländerbehörde bezweifelt dies. Sie bezeichnet das Ehepaar Genc als «Scheinlibanesen». Sie seien aus der Türkei gekommen und hätten bei der Einreise ihre wahre Herkunft verschwiegen. Durch falsche Angaben fielen sie auch nicht unter die Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge.

   Die Härtefallkommission registrierte positiv, dass die Eheleute mittlerweile eine geringfügige Beschäftigung angenommen haben, um ihren Lebensunterhalt teilweise selbst zu finanzieren. Zudem besuche die Ehefrau Sprach- und Integrationskurse. Diese Bemühungen dokumentierten den Integrationswillen der Familie, müssten aber weiter ausgebaut werden. Für ein Bleiberecht hatten sich neben Flüchtlingsinitiativen und vielen Bürgern auch Vertreter von Schulen sowie Kindergärten eingesetzt.


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