So, 09.02.2014Union setzt auf parteiübergreifende Initiative für Sterbehilfe-Gesetz

Osnabrück/Frankfurt a.M. (epd). Die Union macht sich weiter für ein umfassendes Verbot organisierter Sterbehilfe stark. «Der Tod darf nicht kommerzialisiert oder banalisiert werden», sagte Bundestagsfraktionschef Volker Kauder (CDU) der Neuen Osnabrücker Zeitung (Samstagsausgabe). Einen parteiübergreifenden Konsens halte er für möglich.

Selbsttötung dürfe nicht «als Behandlungsvariante neben andere» treten, bekräftigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in der «Welt am Sonntag». Er wünsche sich, «dass die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung, das Geschäftemachen, unter Strafe gestellt wird». Und er gehe «noch einen Schritt weiter: Schon die vereinsmäßig organisierte nicht kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung relativiert den Wert des Lebens in inakzeptabler Weise.»

«Ich bin der Überzeugung, dass wir schwerstkranken Sterbenden liebevolle Zuwendung und bestmögliche medizinische Unterstützung schulden und nicht Hilfe zur Selbsttötung», sagte Gröhe. Auch Kauder erklärte: «Todkranken Menschen müssen wir helfen, indem wir sie in Hospizen aufnehmen und ihr Leid mit Palliativmedizin lindern.»

Im Bemühen um eine gesetzliche Regelung halte er einen Konsens für möglich, sagte Kauder der «Neuen Osnabrück Zeitung». So hätten auch der frühere SPD-Chef Franz Müntefering und Grünen-Politiker Volker Beck die Sorge geäußert, dass sich alte Menschen durch die Forderung nach einem selbstbestimmten Tod aus dem Leben gedrängt fühlten. «Sie liegen ganz auf der Linie der Mehrheit der Unions-Fraktion, die schon immer für den Schutz des Lebens eingetreten ist.» Die Union werde auf alle anderen Fraktionen zugehen und prüfen, ob und wie eine gemeinsame Initiative für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe möglich sei.

Wie stark organisierte Hilfe zur Selbsttötung eingeschränkt werden kann, gilt als offen. Prinzipiell ist bisher in Deutschland nur aktive Sterbehilfe verboten. Passive Sterbehilfe, etwa der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, bleibt demgegenüber straffrei. Auch die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar, solange der Patient ein tödliches Medikament selbst und aus freiem Willen einnimmt.

In der vergangenen Legislaturperiode war unter der Regierung von Union und FDP ein Gesetz zum Verbot der Suizidbeihilfe gescheitert. Die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte nur kommerzielle Sterbehilfe bestrafen, die Union dagegen auch die sogenannte Suizidbegleitung von Vereinen.

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