Mi, 22.12.2010Staatliche Gerichte dürfen nicht über Kündigung von Emder Ex-Bibliotheksdirektor urteilen

Emden/Lüneburg (epd). Staatliche Gerichte dürfen nicht über die Kündigung des früheren Direktors der Emder Johannes-a-Lasco-Bibliothek, Walter Schulz, urteilen. Nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg unterliegt die «Stiftung Johannes-a-Lasco-Bibliothek» nur dem kirchlichen Verwaltungsrecht. Der Staat dürfe sich in diesem Fall nicht in innerkirchliche Angelegenheiten einmischen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des 8. Senats (Az: 8 ME 276/10).

Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit liegt der Fall, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, wieder bei den kirchlichen Verwaltungsgerichten.

Die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer hatte Schulz vor zwei Jahren fristlos entlassen, weil das Stiftungskapital unter seiner Leitung von 8,5 Millionen auf weniger als 1,6 Millionen Euro abgeschmolzen war. Der ehemalige Direktor klagte vergeblich auf einen Rechtsschutz gegen seine Entlassung durch die Stiftungsaufsicht vor den kirchlichen Verwaltungsgerichten in Detmold und Hannover. Ein endgültiges Urteil steht hier noch aus.

Nach der Ablehnung durch die kirchlichen Gerichte habe sich Schulz an die staatlichen Gerichte gewandt, hieß es weiter. Im Oktober habe auch das Verwaltungsgericht Oldenburg die Gewährung auf Rechtsschutz gegen die Kündigung abgelehnt. Daraufhin habe Schulz Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.

Dem Lüneburger Gericht zufolge erkennt der Staat im Artikel 140 des Grundgesetzes die Kirchen als Institutionen mit dem Recht auf Selbstbestimmung an. In der Folge dürfe der Staat nicht in die inneren Angelegenheiten der Kirchen eingreifen. Wo die Kirchen über das Recht zur Selbstbestimmung verfügten, unterlägen sie auch nicht der Gerichtsbarkeit des Staates.

Wenn Schulz bei seiner Klage gegen die Kündigung bleibt, werde das gemeinsame kirchliche Verwaltungsgericht in Detmold vermutlich im Frühjahr eine mündliche Verhandlung anberaumen, sagte der Chefjurist der reformierten Kirche, Johann Weusmann, dem epd. Scheitere Schulz, könne er noch die höchste kirchenjuristische Instanz, das kirchliche Verwaltungsgericht der Union Evangelischer Kirchen in Hannover anrufen. Dies werde dann endgültig entscheiden.

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