So, 07.09.2014Sozialverband unterstützt Verfassungsbeschwerde zu Pflege

Osnabrück (epd). Im Streit um die Pflegeversicherung hofft der Sozialverband VdK auf einen «Ruck durch die Republik» durch eine geplante Verfassungsbeschwerde. Der Schutz alter, pflegebedürftiger Menschen müsse den gleichen Stellenwert bekommen wie der von Kindern, sagte Verbandspräsidentin Ulrike Mascher der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Sonnabendausgabe). «Der Staat darf den offenkundigen Missständen in Pflegeheimen nicht länger untätig zusehen.» Da er nicht von sich aus aktiv werde, müsse das Bundesverfassungsgericht nachhelfen.

Der Verband unterstützt nach eigenen Angaben sieben Personen, die individuell eine Verfassungsbeschwerde einlegen. «Die Beschwerde bekommt gerade den letzten juristischen Feinschliff und wird in Kürze in Karlsruhe eingereicht», sagte Mascher.

Der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern auf Einhaltung der Menschenwürde, betonte die Präsidentin. Diese Schutzpflicht werde gegenüber Pflegebedürftigen aber nicht erfüllt: «Man kann nicht sicher sein, dass man einmal gute Pflege erhalten wird.» Es sei zum Beispiel keine extreme Ausnahme, dass Pflegebedürftige den ganzen Tag im Bett liegen müssten, obwohl sie mit Hilfestellung auch aufstehen könnten.

Zudem nähmen die Fälle, in denen pflegebedürftige Menschen durch Medikamente ruhig gestellt würden, dramatisch zu. «Das alles ist menschenunwürdig und muss sich endlich ändern.» Mascher forderte, die Personalausstattung der Heime deutlich zu verbessern. Zudem bemängelte sie, dass auch mit der zum Jahreswechsel geplanten Pflegereform Demenzkranke noch immer nicht voll in die Pflegeversicherung einbezogen würden.

Pressestelle

Kann die Pressestelle etwas für Sie tun? Hier finden Sie den Kontakt zu uns.