Di, 23.04.2013Seemannsmission sieht neues Seearbeitsrecht als «echten Durchbruch»

Bremen (epd). Das neue internationale Seearbeitsrecht sieht die Generalsekretärin der Deutschen Seemannsmission, Heike Proske, sozial als «echten Durchbruch» im weltweiten Schiffsverkehr. Das Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO trete im August in Kraft und stärke die Rechte der weltweit etwa 1,2 Millionen Seeleute auf rund 65.000 Handelsschiffen, sagte Proske dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Maritime Labour Convention - kurz MLC - regele global zahlreiche Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf den Schiffen.

Das MLC ist ein völkerrechtliches Abkommen, das in nationales Recht umgesetzt werden muss, damit es wirksam wird. Zu diesem Zweck hat der Deutsche Bundestag im Februar ein Seearbeitsgesetz verabschiedet. Proske rechnet damit, dass Deutschland das MLC im September ratifiziert. «Die Grundlage dafür ist mit dem deutschen Seearbeitsgesetz gelegt», betonte die leitende evangelische Theologin.

Ein «echter Hammer» sei, dass im internationalen Seearbeitsrecht konkrete Mechanismen genannt würden, mit denen Rechte etwa zu Arbeits- und Ruhezeiten oder zur medizinischen und sozialen Betreuung durchgesetzt werden sollten. Dies solle mit Kontrollen in den Häfen und Überprüfungen der Flaggenstaaten passieren. Ähnliche Sanktionsmöglichkeiten gebe es auf globaler Ebene in keinem anderen Berufsfeld.

«Auch Schiffe unter Flaggen von Staaten, die das Seearbeitsrecht nicht ratifiziert haben, können sich den Standards nicht entziehen», bekräftigte Proske. «Sobald sie Häfen von Unterzeichnerstaaten anlaufen, können sie kontrolliert werden - und auf seiner Reise kommt eigentlich jedes Schiff in einen solchen Hafen.»

Derzeit haben nach Angaben der ILO 39 Staaten die Konvention unterzeichnet. Sie regelt beispielsweise, dass sich ein Seemann bei einem Konflikt nicht unbedingt beim Kapitän, sondern im nächsten Hafen beschweren kann. Wird er krank, muss der Reeder oder der Charterer den Rückflug bezahlen, bisher musste der Seemann oft selbst die Kosten übernehmen. Geld gibt es mit der Konvention monatlich, ohne Übereinkommen wurde die Heuer nicht selten erst am Ende einer beispielsweise neunmonatigen Tour ausgezahlt.

Überdies müssen die Unterzeichnerstaaten den Seeleuten den Zugang zu sozialen Einrichtungen ermöglichen. Das Abkommen sei eine «Gemeinschaftssache», ergänzte Proske. «Regierungsvertreter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich einstimmig auf dieses Übereinkommen geeinigt.» Sie sehen die Konvention übereinstimmend als Riegel gegen Sozialdumping.

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