Di, 13.03.2012Patientenschützer kritisieren Gesetzentwurf zur Organspende

Osnabrück (epd). Die Deutsche Hospiz Stiftung hat den Gesetzentwurf zur Förderung von Organspenden kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Von den Sorgen und Ängsten künftiger Spender und deren Angehörigen stehe im Entwurf nichts, sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, in einem Gespräch mit der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Dienstagausgabe): «So wird kein Vertrauen geschaffen.» Vertrauen sei aber die Grundlage für den Erfolg des Organspendegesetzes.

Der Gruppenantrag von Abgeordneten aller Fraktionen soll am 22.
März in erster Lesung im Bundestag behandelt werden. Brysch kritisierte, dass die Krankenkassen das Recht bekommen sollen, die Erklärung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern und zu löschen. Ebenso bedenklich sei es, in die Gesundheitskarte einzutragen, wenn es eine Patientenverfügung gebe: «Mit einer Handbewegung werden alle Bürgerrechte weggewischt.»

Die Organisationen sollten nicht wie die Bundesärztekammer oder die Deutsche Stiftung Organspende über die Entnahme und Verteilung von Organen entscheiden. «Das ist keine medizinische Frage, sondern eine ethische Frage und unterliegt damit auch nicht der ärztlichen Selbstverwaltung», sagte Brysch. Wenn es um Fragen der Verteilung von Lebenschancen gehe, dürfe nur der Bundestag zuständig sein: «Es ist Zeit, dass der Gesetzgeber mit einem Katalog klarer Prioritäten die Entscheidungen aus der Dunkelzone herausholt.»

Pressestelle

Kann die Pressestelle etwas für Sie tun? Hier finden Sie den Kontakt zu uns.