Fr, 09.05.2014Oldenburger Kirche weist Vorwürfe von Kirchengewerkschaft zurück

Die Oldenburgische Kirche hat Vorwürfe der Kirchengewerkschaft Niedersachsen zurückgewiesen, sie habe ihren Beschäftigten Teile des Gehalts vorenthalten. Dabei gehe es um die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an der zusätzlichen Altersversorgung in Höhe von 1,41 Prozent, sagte der für die Finanzen zuständige Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs am Mittwoch auf Nachfrage. Der Vorsitzende der «Kirchengewerkschaft Niedersachsen (MVV)», Werner Massow, hatte in einer Pressemitteilung der Kirche vorgeworfen, die Beschäftigten müssten seit 2002 die Eigenbeteiligung ohne rechtliche Grundlage zahlen.

   Die oldenburgische Kirche habe die zusätzliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) organisiert, erläuterte Friedrichs. In Tarifgesprächen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und der Gewerkschaft ver.di sei vereinbart worden, dass die Beschäftigten seit 2002 einen Eigenanteil leisten. «Daran sind wir satzungsrechtlich gebunden», sagte Friedrichs. Die Beschäftigten zahlten ebenso viel wie die Arbeitnehmer des Öffentliche Dienstes.

   Die übrigen Landeskirchen in Niedersachsen haben Friedrichs zufolge die zusätzliche Alterversorgung bei anderen Einrichtungen abgeschlossen. Doch auch sie erwögen derzeit, einen Eigenanteil von den Arbeitnehmern zu erheben.

   Für Beschäftigte ist die Szene der Gewerkschaften im kirchlichen Raum und ihre Durchsetzungskraft unübersichtlich. So gibt es keine offiziellen Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden, die Gewerkschaftsmitglieder sind. Experten schätzen den Organisationsgrad auf eine Quote von fünf bis 15 Prozent. Neben der Kirchengewerkschaft Niedersachsen (MVV) konkurrieren die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die «Gewerkschaft Kirche und Diakonie» (GKD) und die Kirchengewerkschaft um Mitglieder.
epd

Eine Stellungnahme des Verbandes kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Oldenburg e.V. unter der Überschrift: "Es werden falsche Hoffnungen geschürt ..."  und weitere Informationen finden Sie unter: www.vkm-oldenburg.de/fileadmin/vkm-oldenburg/VBL_Stellungnahme09.05.2014.pdf

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