Di, 22.10.2013Niedersachsens Grüne für Überprüfung der Staatsleistungen an Kirchen

Hannover (epd). Die niedersächsischen Grünen setzen sich dafür ein, Kirchen und Staat finanziell und institutionell zu entflechten. Der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Haude, sagte am Dienstag in Hannover, es sei nicht vermittelbar, dass die Länder noch immer als Rechtsnachfolger der Fürstentümer jedes Jahr Staatsleistungen in dreistelliger Millionenhöhe an die Kirchen entrichteten. Die Bundesländer zahlten jährlich 450 Millionen Euro «für eine antiquierte Übereinkunft aus dem Jahr 1803». Die CDU kritisierte die Forderung der Grünen als Populismus.

In der Affäre um Verschwendung von Kirchengeldern im Bistum Limburg sind in den vergangenen Tagen in den Medien auch wieder die Staatsleistungen an die Kirchen in den Blick geraten. Die Zahlungen von derzeit rund einer halbe Milliarde Euro jährlich gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück.

Haude sagte, die Grünen wollten einen Dialog mit den evangelischen und katholischen Kirchen in Niedersachsen führen, um den Loccumer Staatskirchenvertrag und das Konkordat auf die Aktualität ihrer Inhalte zu überprüfen: «Die Staatsleistungen sind in dieser Form nicht mehr zeitgemäß.»

Der kirchenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, sagte dagegen: «Wer wie die Grünen den Loccumer Vertrag und das Konkordat derart infrage stellt, hat die Bedeutung der christlichen Kirchen für unsere Gesellschaft und Kultur nicht verstanden.» Die Kirchen leisteten einen großen Beitrag, etwa durch ihre Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und Beratungsstellen. Thümler betonte, dass die Unionsfraktionen an den Staatsleistungen für Kirchen festhielten.

Bereits die Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen. Dieser Passus wurde auch ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung fällig würde. Der Bund müsste dafür ein Rahmengesetz beschließen. Zahlen müssten aber die Länder, die die Zahlungen mit den Kirchen vertraglich geregelt haben.

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