Di, 14.05.2013Niedersachsen bringt Reform der Härtefallkommission auf den Weg

Hannover (epd). Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag eine Reform der Härtefallkommission für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Nach der vom Kabinett beschlossenen Verordnung sollen neue Mitglieder in die Kommission aufgenommen werden, teilte die Staatskanzlei mit. Zudem würden zahlreiche Regelungen gestrichen, die bislang dazu führten, dass ein Ersuchen nicht zur Kommission zugelassen wurde. Für eine Entscheidung soll künftig die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreichen. Die Änderungen ermöglichten der Kommission mehr Menschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD).

Dem humanitären Auftrag des Härtefallverfahrens werde mehr Gewicht verliehen. Damit seien zahlreiche Forderungen der Kirchen und Verbände berücksichtigt worden, betonte der Innenminister. Diese könnten sich jetzt im Anhörungsverfahren dazu äußern. Er gehe davon aus, dass dann im Juli die Landesregierung die neue Verordnung beschließen werde. Bis dahin habe die Kommission ihre Beratungen ausgesetzt. Sie prüft grundsätzlich, ob dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die ausreisepflichtigen Personen den weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen.

Im einzelnen soll es nach den Angaben der Staatskanzlei folgende Änderungen geben: Ein Arzt soll künftig Sitz und Stimme in dem Gremium erhalten. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat dürfe ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied vorschlagen. Die Migrationsbeauftragte der Landesregierung Doris Schröder-Köpf solle beratend dabei sein. Insgesamt werde die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder von acht auf neun erhöht.

Künftig darf ein Ersuchen nicht mehr wegen Bagatellstraftaten abgelehnt werden. Das gilt lediglich für «besonders schwere Straftaten mit hohem Unrechtsgehalt». Auch ein «Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung» ist kein Ausschlusskriterium mehr. Ein feststehender Abschiebetermin bleibt jedoch ein Nichtannahmegrund. Allerdings werden die betroffenen Personen vorher informiert und erhalten eine Frist von vier Wochen für eine Eingabe bei der Härtefallkommission.





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