Fr, 08.07.2011Lebenshilfe bedauert Zulassung von Gentests an Embryonen

Hannover (epd). Die niedersächsische Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung hat die begrenzte Freigabe von Gentests an Embryonen durch den Bundestag bedauert. «Wir haben uns für ein anderes Ergebnis eingesetzt», sagte Geschäftsführer Kersten Röhr am Freitag in Hannover. Nun müssten der Anwendung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) sehr enge Grenzen gesetzt werden.

Der Bundestag hatte am Donnerstag beschlossen, die PID unter bestimmten Auflagen in Deutschland zu erlauben. Bei der Methode werden künstlich erzeugte Embryonen genetisch untersucht, um die Weitergabe schwerer Erbkrankheiten zu verhindern. Genetisch belastete Embryonen werden aussortiert, gesunde in die Gebärmutter eingepflanzt.

Kirchenvertreter hatten bereits am Donnerstag kritisiert, durch die Zulassung der PID könnten Menschen mit Behinderungen noch mehr an den Rand gedrängt werden. Die niedersächsische Lebenshilfe repräsentiert nach eigenen Angaben 107 Organisationen mit rund 16.500 Mitgliedern. Mehr als drei Viertel aller teilstationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen in Niedersachsen hätten sich dem Verband angeschlossen.


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