Mo, 15.12.2014Landtag regelt Förderung der Wohlfahrtspflege neu

Hannover (epd). Der niedersächsische Landtag regelt die Förderung der freien Wohlfahrtsverbände im Land neu. Unter anderem sieht der Haushaltentwurf für das kommende Jahr vor, dass die Mittel um rund eine Million auf 21,25 Millionen Euro aufgestockt werden. Der Landtag beschloss am Montag eines Gesetzesänderung, mit der die Wohlfahrtsverbände mit der Sportförderung gleichgestellt werden. Die Wohlfahrtsverbände können künftig ebenfalls auf mehr Gelder aus den Glücksspielabgaben hoffen.

Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) lobte, dadurch werde den Verbänden Planungssicherheit gegeben. «Die vorrangige Wahrnehmung sozialstaatlicher Aufgaben durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hat sich seit Jahrzehnten bewährt.» Die Neuregelung ihrer Förderung sei dringend erforderlich gewesen, um sie dauerhaft leistungsfähig zu erhalten. In der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sind Rundt zufolge mehr als 300.000 Menschen beschäftigt.

Zur Landesarbeitsgemeinschaft gehören sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrt: Die Diakonie und die Caritas, das Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische und die Jüdische Wohlfahrt. Damit repräsentiert der Verein nach eigenen Angaben etwa 6.000 soziale Einrichtungen, Beratungsstellen und Dienste mit über 500.000 ehrenamtlichen Helfern.

Internet: www.lag-fw-nds.de und www.ms.niedersachsen.de

Pressestelle

Kann die Pressestelle etwas für Sie tun? Hier finden Sie den Kontakt zu uns.