Do, 30.05.2013Landeskirche will Verbindung mit Judentum in Verfassung festschreiben

Hannover (epd). Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers will einen Passus zur besonderen Verbindung von Christen und Juden in ihre Verfassung aufnehmen. «Es ist allerhöchste Zeit, dass sich unsere Landeskirche in dieser Form für ein anderes Verhältnis zum Judentum in der Verfassung verpflichtet», sagte Landesbischof Ralf Meister am Donnerstag vor der Landessynode, dem Kirchenparlament, in Hannover. Dies sei historisch und theologisch in der Jahrhunderte langen Schuld der Kirchen gegenüber den Juden begründet.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf für die größte deutsche evangelische Landeskirche heißt es unter anderem: «Die Landeskirche ist durch Gottes Wort mit dem jüdischen Volk verbunden. Sie achtet seine Erwählung zum Gottesvolk.» Der Entwurf schließt Mission unter Juden aus und benennt die Schuld der Kirchen gegenüber dem Judentum. Er verpflichtet die Landeskirche, jeder Form von Judenfeindschaft entgegenzutreten. Laut Meister soll er im November zum 75. Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November 1938 beschlossen werden.

Die meisten deutschen Landeskirchen hätten bereits solche Aussagen in ihre Verfassungen aufgenommen, sagte Meister. Innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) würden heute alle Formen der Judenmission nicht mehr unterstützt. «Historisch ist jeder Versuch der Judenmission durch die Hypothek der 2.000-jährigen Judenfeindschaft der Kirche belastet.» Gleichwohl gebe es von christlichen Gruppen außerhalb der EKD Bestrebungen zur Mission unter jüdischen Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion. Davon seien die jüdischen Gemeinden stark irritiert.

Im Kirchenparlament war insbesondere umstritten, ob der Satz zur Judenmission in den Verfassungsrang erhoben werden solle. Mehrere Redner betonten jedoch, dass es in der Sache selbst keine Differenzen gebe. Die Synode tagt bis zum Sonnabend in der Henriettenstiftung in Hannover.

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