Do, 28.11.2013Landeskirche schreibt Verbindung zu Judentum in Verfassung fest

Erste Rede eines Rabbiners vor hannoverschem Kirchenparlament

Hannover (epd). Deutschlands größte evangelische Landeskirche verankert die besondere Verbindung zwischen Christen und Juden in ihrer Verfassung. Die Kirche müsse sich gegen jede Form von Antisemitismus und Judenfeindschaft in Deutschland erheben, sagte Bischof Ralf Meister am Donnerstag vor der Synode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers: «Sie ist dazu aufgefordert, gegen diejenigen Kräfte zu kämpfen, die Juden und das Judentum diskreditieren». Der jüdische Landesrabbiner Jonah Sievers begrüßte den Beschluss der Synode. Er ist damit der erste Rabbiner, der vor dem Kirchenparlament sprach.

Die in Hannover tagende Synode beschloss in erster Lesung einstimmig ein Gesetz, nach dem ein entsprechender Passus in die Präambel der Kirchenverfassung aufgenommen wird. Darin heißt es, die Arbeit der Landeskirche geschehe «im Zeichen der Treue Gottes zum jüdischen Volk». Die Kirche sei «durch Gottes Wort und Verheißung mit dem jüdischen Volk verbunden». Sie achte seine «bleibende Erwählung zum Volk und Zeugen Gottes». Der Text nimmt auch Bezug auf den Antisemitismus der NS-Zeit: «Im Wissen um die Schuld unserer Kirche gegenüber Juden und Judentum sucht die Landeskirche nach Versöhnung.»

Rabbiner Sievers dankte der Synode für die Verfassungsänderung. «Theologisch wird der Mission unter Juden damit eine Absage erteilt», sagte er. Dies sei ihm besonders wichtig. Der Wortlaut der hannoverschen Landeskirche gehe dabei noch weiter als der anderer Kirchen in Deutschland. «Jetzt muss die Verfassungsänderung auch im Leben der Kirchengemeinden verankert werden, sonst ist sie unvollständig», betonte Sievers unter langanhaltendem Applaus der Synodenmitglieder. Er war mit zwei Rabbinerkollegen zur Synode gekommen.

In den vergangenen Jahren hatten bereits 13 der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland ähnliche Formulierungen in ihre Verfassungen aufgenommen. Bischof Meister sprach von einer «besonderen Stunde» in der Synode mit theologischem Tiefgang. Auch im weiteren Verlauf der Debatte war von einer «Sternstunde» die Rede. Laut Meister hat die hannoversche Landeskirche damit erstmals ihre 1925 entstandene und 1965 erneuerte Kirchenverfassung um einen theologischen Zusatz ergänzt.

Die Synode hatte monatelang um die konkreten Formulierungen gerungen. An den Beratungen waren auch zwei Rabbiner beteiligt. Das Gesetz muss am Freitag noch in zweiter Lesung offiziell besiegelt werden.

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