Di, 09.02.2010Landesbischof Weber begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz IV

Braunschweig (epd). Der braunschweigische evangelische Landesbischof Friedrich Weber hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze begrüßt. Gerade die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder, mit der das Urteil begründet werde, sei in letzter Zeit immer wieder von den Kirchen gefordert worden, sagte Weber am Dienstag für die evangelischen Kirchen in Niedersachsen. Die Karlsruher Richter zeigten «einen guten Weg» auf. Weber ist Ratsvorsitzender der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen.

   Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die staatlichen Leistungen für die 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland künftig grundlegend neu berechnet werden müssen. Das bisherige Berechnungsverfahren für Kinder, aber auch für Erwachsene gewährleiste nicht das Recht auf ein «menschenwürdiges Existenzminimum», erklärte Präsident Hans-Jürgen Papier in der Urteilsbegründung. Das Existenzminimum müsse auch eine Mindesteilnahme von Leistungsempfängern am gesellschaftlichen Leben berücksichtigen.

   Die Folgen der bisherigen niedrigen Regelsätze seien der Weg in die Armut, Ausgrenzung und Isolierung junger Menschen bis hin zum Abgleiten in Kriminalität, sagte Weber nach dem Bekanntwerden der Karlsruher Entscheidung. Der Bischof hatte unter anderem zum Jahreswechsel vor einer «sozialen Vererbung von Armut» gewarnt und darauf hingewiesen, dass in manchen Schulen und Kindergärten zuerst oft der Hunger der Kinder gestillt werden müsse.

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