Do, 24.07.2014Kommunen wollen Ausgleich für inklusive Schule gerichtlich erzwingen

Hannover/Bückeburg (epd). Wegen fehlender Zahlungszusagen des Landes bei der Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen wollen 13 Städte, Gemeinden und Landkreise Verfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg einreichen. Das Land Niedersachsen habe bisher keinen Gesetzentwurf zur Erstattung der Kosten vorgelegt, die den Kommunen durch die gemeinsame Schule für behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche entstünden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer, am Donnerstag. Dazu sei das Land aber nach dem sogenannten Konnexitätsprinzip verpflichtet.

Diese 2006 in die Niedersächsische Verfassung aufgenommene Regel besagt im Kern: Wenn ein Bundesland seinen Kommunen eine bestimmte Aufgabe überträgt und dies zu einer Mehrbelastung führt, muss es gleichzeitig für Ausgleich sorgen. In Niedersachsen war die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Das Modell ermöglicht behinderten Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den Schulen.

Zu den klagenden Kommunen zählen die Städte Emden, Lüneburg und Oldenburg sowie die Landkreise Heidekreis, Lüneburg und Uelzen. Insgesamt seien aber 175 Gemeinden, Samtgemeinden, Städte und Landkreise grundsätzlich bereit, vor den Staatsgerichtshof zu ziehen, sagte Meyer.

Nach Angaben des Niedersächsischen Städtetages läuft die Frist zur Klageerhebung am 31. Juli ab. Danach hätten die Kommunen keine Möglichkeit mehr, ihren Anspruch auf Kostenerstattung juristisch durchzusetzen und seien auf das Wohlwollen des Landes angewiesen. «Gleichwohl gehen wir davon aus, dass es nach Erhebung der Klage gelingen wird, mit dem Land zu einer Vereinbarung zu kommen», sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Heiger Scholz.

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