Mi, 26.09.2012Kirchenamtspräsident: Mitgliedschaft in der EKD eindeutig geregelt

Hannover (epd). Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat Kirchenamtspräsident Hans Ulrich Anke darauf hingewiesen, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Kirchenaustritt auf Besonderheiten des katholischen Kirchenverständnisses zurückgeht. Für die EKD sei die Lage ohnehin aufgrund des Kirchenmitgliedschaftsgesetzes eindeutig, sagte der Jurist dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Hannover. «Der Austritt hat den Verlust der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte zur Folge.» Dies betreffe den Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen, die Zulassung zu kirchlichen Ämtern und das Patenamt.

Zugleich machte der Präsident der EKD-Zentrale deutlich, dass die Taufe auch nach einem Kirchenaustritt gültig bleibt. Ausgetretene seien weiter eingeladen, über Gottesdienstbesuche und Seelsorge-Gespräche zur Kirche zurückzufinden. Deshalb engagiere sich die evangelische Kirche stark für Wiedereintritte, bundesweit gebe es rund 140 Wiedereintrittsstellen. Die Kirche sei dafür dankbar, dass ihre Mitglieder den Dienst der Kirche solidarisch durch die Kirchensteuer finanzierten, ergänzte Anke.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch in Leipzig entschieden, dass die Mitgliedschaft in einer der beiden großen Kirchen in Deutschland und die Kirchensteuerpflicht untrennbar zusammengehörten (AZ: 6 C 7.12). Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, da ein gegenteiliger Ausgang des Verfahrens das System der Kirchensteuer in Deutschland möglicherweise erschüttert hätte.


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