Do, 14.11.2019Kindertagesstätten sehen Probleme bei Impfpflicht gegen Masern

Die evangelischen Kitas und die Diakonie befürchten, dass mit dem neuen Impfgesetz neue Kontrollaufgaben auf die Kita-Leitungen zukommen. Dies koste Zeit und könne die vertrauensvolle Beziehungen zu den Eltern gefährden.

Bremen/Berlin (epd). Die Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder sieht Probleme bei der vom Bundestag beschlossenen Impfpflicht. «Wir kritisieren insbesondere, dass die Hauptverantwortung der Umsetzung in die Hände der Einrichtungen und der Kita-Leitungen gelegt wird», sagte der Vorsitzende der Vereinigung, Carsten Schlepper, am Donnerstag in Bremen dem epd. Das gefährde die Vertrauensbasis zwischen Kita und Eltern. Der Experte forderte, die Prüfpflicht als hoheitliche Aufgabe dem öffentlichen Gesundheitsdienst zu übertragen: «Das muss Sache der Gesundheitsämter sein und darf nicht bei den Kita-Leitungen landen.» Auch die Diakonie in Niedersachsen kritisierte den Mehraufwand für die Kitas.

Der Bundestag hatte am Donnerstag in Berlin in zweiter Lesung ein Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern beschlossen. Es sieht vor, dass Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden können. Von der Kita können die Kinder ausgeschlossen werden, von der Schule wegen der allgemeinen Schulpflicht jedoch nicht. Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder betreuen, können mit einem Bußgeld bestraft werden.

Dem Gesetz zufolge sollen die Kitas die Eltern nichtgeimpfter Kinder an das Gesundheitsamt melden, erläuterte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem epd. Das Amt werde dann Kontakt zu den Eltern aufnehmen und weitere Maßnahmen einleiten.

Die evangelischen Kindertagesstätten setzen sich dagegen gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden für eine Regelung analog der Schuleingangsuntersuchungen ein. Diese sei in vielen Bundesländern vor der Einschulung verpflichtend, sagte Schlepper. In ähnlicher Weise könne zur Aufnahme eines Kindes in der Kita oder in die Kindertagespflege eine Bestätigung des Gesundheitsamtes zur Voraussetzung gemacht werden.

Der Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Joachim Lenke, begrüßte das Gesetz im Grundsatz, kritisierte aber, dass die neue Regelung einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Kita-Leitungen verursache: «Wir sind enttäuscht, dass die Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege unberücksichtigt bleiben.» Um die Kita-Leitungen entlasten, werde die Diakonie die Finanzierung zusätzlicher Leitungsstunden mit Nachdruck einfordern.

Die Bundesvereinigung der evangelischen Kitas sieht auch Probleme bei der Kontrolle des Impfstandes von Mitarbeitenden. Es stelle sich die Frage, ob Einrichtungen aufgrund der Impfpflicht gezwungen wären, Kündigungen gegenüber Beschäftigten auszusprechen, die nicht bereit seien, sich impfen zu lassen. «Das wäre in Zeiten des Fachkräftemangels ein neuer Stolperstein», sagte Schlepper.


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