Fr, 14.02.2014Kinderhospiz-Expertin: Belgisches Sterbehilfe-Gesetz birgt viele Gefahren - Syker Hospizleiterin unterstützt gleichzeitig Autonomie von Kindern

Syke/Kr. Diepholz (epd). Das belgische Gesetz zur aktiven Sterbehilfe für Kinder birgt nach Ansicht der Kinderhospiz-Expertin Gaby Letzing viele Gefahren. «Wenn eine Gesellschaft aktive Sterbehilfe in einem Gesetz verankert, besteht die Möglichkeit, dass nicht mehr nach anderen Lösungen gesucht wird», sagte die Leiterin des Kinder- und Jugendhospizes «Löwenherz» in Syke bei Bremen im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Deshalb lehne Löwenherz jede Form der Sterbehilfe ab. «Wir bieten Kindern und Jugendlichen Schmerztherapie, Zuwendung und Zeit.»

In heutigen Leistungsgesellschaften, in denen alles außerhalb der Norm stehende wenig Akzeptanz finde, sei das Wagnis schneller und endgültiger Lösungen bei Krankheiten oder Behinderungen groß. Ein Beispiel hierfür sei der Umgang mit dem Down Syndrom, erläuterte Letzing. Die Behinderung Trisomie 21 könne inzwischen durch die Pränataldiagnostik frühzeitig während der Schwangerschaft erkannt werden. Seitdem müssten sich Eltern immer wieder rechtfertigen, die sich dennoch für das Leben ihres Kindes entschieden. Sie hörten dann Sätze wie «das hätte doch heute nicht mehr sein müssen».

Belgien hat am Donnerstag als erstes Land Europas die aktive Sterbehilfe für Kinder ohne Altersgrenze erlaubt. Danach soll die seit 2002 legale Sterbehilfe für Erwachsene auf Minderjährige ausgeweitet werden. Voraussetzung ist, dass das Kind unter «ständigen und unerträglichen» körperlichen Schmerzen leidet und der Tod in Kürze zu erwarten ist.

Die Expertin sieht in dem Beschluss aber auch einen wichtigen Beitrag für die Autonomie von Kindern. Wenn ein todkrankes Kind nach mehreren Chemotherapien entscheide, es wolle keine weitere Behandlung mehr, müsse dieser Willen ernstgenommen werden, unterstrich sie. Eltern, Ärzte und Pfleger könnten dann gemeinsam entscheiden, ob ein Behandlungsabbruch sinnvoll sei. Das sei aber ein völlig anderer Weg als aktive Sterbehilfe.

Letzing nannte als Beispiel ein siebenjähriges Mädchen, das nach mehreren Rückfällen seiner Krebserkrankung sagte, «ich kann nicht mehr und will nicht mehr». Die behandelnde Ärztin sei der Meinung gewesen, das Kind könne nicht darüber entscheiden. Die Mutter sagte dagegen, ihre Tochter wisse genau, worum es gehe. Sie habe der Mutter in diesem Einzelfall Mut gemacht, sich für den Wunsch ihrer Tochter einzusetzen, erläuterte Letzing: «Die Frage ist doch, ob jede intensivmedizinische Möglichkeit bis zum Ende ausgeschöpft werden muss?»

In Deutschland steckt die Forschung der Kinder-Palliativmedizin Letzing zufolge aber noch buchstäblich «in den Kinderschuhen». Auch beim Einsatz von Medikamenten gebe es noch großen Handlungsbedarf.
Noch immer weigerten sich manche Mediziner, todkranken Kindern wegen möglicher Suchtfolgen Morphine zu verschreiben. Entscheidend sei, den Kindern mit Hilfe der Palliativmedizin, ihre Schmerzen so weit wie möglich zu nehmen und sie bis zum Tod liebevoll zu begleiten.

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