Di, 02.07.2013Islamverband scheitert mit Klage vor Verwaltungsgericht

Hannover (epd). Der Islamverband Milli Görüs ist mit einer Klage gegen eine Faltblatt des niedersächsischen Verfassungsschutzes gescheitert. Auf dem Faltblatt war eine Collage abgebildet, die neben Emblemen mehrerer als terroristisch eingeordneter Vereinigungen und einem Abbild von Osama Bin Laden auch das Logo von Milli Görüs zeigte, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag mitteilte.
Dadurch sah sich die islamische Organisation zu unrecht mit Terrorgruppen gleichgesetzt. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht. (Az: 10 A 413/12)

Mit dem Faltblatt hatte das Landesamt für Verfassungsschutz den Angaben zufolge im Mai 2011 zu einer Expertenanhörung mit dem Titel «Islamische Radikalisierung - Gefahren und Handlungsmöglichkeiten» geworben. Laut Gericht sah Milli Görüs seine Rechte verletzt, weil der falsche Eindruckt erweckt werde, der Verband akzeptiere Gewalt. Das Gericht verwies dagegen darauf, dass die beworbene Veranstaltung auch erörtert habe, welche Rolle Moscheegemeinden einnehmen könnten, um einer Radikalisierung von Muslimen vorzubeugen.

Da Milli Görüs nach eigenen Angaben mit 500 Moscheen der größte Träger von Moscheegemeinden in Deutschland sei, sei es gerechtfertigt, die Organisation in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Gegen das Urteil kann der Verband Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht beantragen.

Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs gilt als größter, nicht vom türkischen Staat beeinflusster islamischer Verband in Europa. Er wird in der Bundesrepublik vom Verfassungsschutz beobachtet. In Deutschland hat der Verband rund 30.000 Mitglieder, in Niedersachsen etwa 2.600.

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