Mi, 21.05.2014Irritationen durch neues Einzugsverfahren für Kirchensteuern auf Kapitalerträge

Braunschweig (epd). Ein neues Einzugsverfahren für Kirchensteuern auf Kapitalerträge sorgt zurzeit bei vielen Kirchenmitgliedern für Irritationen. Es entstehe der Eindruck, dass eine neue Kirchensteuer erhoben oder aber die bestehende erhöht werde, sagte der Braunschweiger Oberlandeskirchenrat Jörg Mayer am Mittwoch: «Davon kann überhaupt keine Rede sein.» Unterm Strich ändere sich an der Steuerhöhe nichts.

Kapitalerträge seien schon immer kirchensteuerpflichtig gewesen, erkläuterte Mayer. Dies sei in der Regel über die Steuererklärung geschehen. Ab 2015 sollen standardmäßig die Geldinstitute die Steuer direkt an die Finanzbehörden weiterleiten. «Deswegen muss sich niemand ärgern und aus der Kirche austreten», betonte der Finanzreferent. Er hatte bereits am vergangenen Freitag vor dem in Goslar tagenden Kirchenparlament der Braunschweiger Landeskirche auf starke Austrittswellen hingewiesen. Ursache seien unter anderem offenbar missverstandene Informationsschreiben von Banken gewesen.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig zählt mit rund 364.000 Mitgliedern in 400 Gemeinden zu den kleineren der insgesamt 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Ihr Gebiet erstreckt sich von Wolfsburg bis an den Südrand des Harzes.

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