Fr, 20.03.2015Innenminister Pistorius sieht bei Kirchenasyl keinen Regelungsbedarf

Hannover (epd). Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hält mit Blick auf das Kirchenasyl derzeit keine weiteren gesetzlichen Regelungen für nötig. In der Bewertung des Kirchenasyls seien sich die Kirchen und die jeweilige Landesregierung seit mehr als 20 Jahren einig, teilte er am Freitag in Hannover in seiner Antwort auf eine mündliche Anfrage von FDP-Landtagsabgeordneten mit. «Die Landesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, ihre grundsätzliche Haltung zum Umgang mit Kirchenasylfällen zu ändern.»

Nach Zahlen des Ministeriums hat es in Niedersachsen seit Mai 2004 insgesamt 67 Fälle von Kirchenasyl gegeben, bei denen 123 Menschen aufgenommen worden seien. «Bisher ist der Landesregierung kein Fall bekanntgeworden, in dem niedersächsische Ausländerbehörden einen Abschiebungshaftbeschluss erwirkt haben, während die oder der Ausreisepflichtige sich im Kirchenasyl aufgehalten hat», sagte Pistorius.

Einigkeit herrsche darüber, dass sich Kirchenvorstände, die Kirchenasyl gewährten, dabei nicht auf ein eigenes Rechtsinstitut berufen könnten. Gleichzeitig griffen die Behörden aus Respekt vor den kirchlichen Räumen nicht ein, wenn Kirchengemeinden in Einzelfällen aus Gewissensgründen Ausreisepflichtigen vorübergehend Unterkunft gewährten. Die Landesregierung bleibe über das Kirchenasyl im Dialog mit den Kirchen, betonte Pistorius.

In der öffentlichen Debatte um das Kirchenasyl hatte der Minister früher aber auch Einwände geäußert. Kein Verständnis habe er dafür, wenn das Kirchenasyl lediglich dazu genutzt werde, um Dublin-III-Fristen zu überschreiten. Nach der Dublin-Regelung müssen Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen, das sie als erstes erreicht haben. Von Deutschland können sie daher meist innerhalb von sechs Monaten in diese sogenannten sicheren Drittstaaten abgeschoben werden.


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