Mi, 01.10.2014Hospizverband gegen Sterbehilfe-Erlaubnis für Ärzte

Berlin/Osnabrück (epd). Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband hat seine Ablehnung einer liberalen Regelung zur Beihilfe zum Suizid unterstrichen. «Wir wenden uns entschieden gegen gewerbsmäßige und organisierte Assistenz beim Suizid sowie Tendenzen, Ärzten die Beihilfe zu erlauben», sagte der kommissarische Vorsitzende des Verbands, Winfried Hardinghaus, am Mittwoch in Berlin. Es sei möglich, schwer Kranke würdevoll und schmerzfrei bis zum Tod zu begleiten. Hardinghaus, der zugleich Leiter der Niedersächsischen Koordinierungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung ist, forderte, besser über diese Möglichkeiten aufzuklären und Angebote auszubauen.

Die Berliner Palliativmedizinerin Petra Anwar kritisierte, ein Patient, der eine Schmerztherapie brauche, «schwirrt durch den Orbit». Während es klar sei, dass man mit Zahnschmerzen zum Zahnarzt geht, seien Patienten über Palliativmedizin nur unzureichend informiert. Auch die Politik sei gefordert, dies zu ändern.

Der Geschäftsführer des Hospiz- und Palliativverbandes, Benno Bolze, forderte für die Versorgung eine bessere Grundlage. Eigentlich gelte der Grundsatz, dass bei der Hospizversorgung die Krankenkassen 90 Prozent der Kosten übernehmen, erklärte er. Zehn Prozent müssten durch Spenden erbracht werden. In vielen Einrichtungen mache der Spendenbetrag aber 30 Prozent aus, sagte er.

Trotz der Ablehnung eines vom Arzt begleiteten Suizids, wie ihn einige Bundestagsabgeordnete erlauben wollen, wenden sich die Palliativmediziner gegen eine Strafrechtsverschärfung in dem Bereich. Hardinghaus sagte, das Verbot im Standesrecht reiche. Andernfalls drohten Bereiche der Palliativmedizin, die lebensverkürzende Wirkung haben können, unter Strafe zu fallen. Derzeit verbietet nur die Berufsordnung der Ärztekammern Medizinern die Beihilfe zum Suizid. Eine strafrechtliche Regelung ist in der Diskussion.


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