Do, 09.05.2013Gericht: Kein Verkauf von Weihnachtstassen am Sonntag

Hamm/Osnabrück (epd). Der sonntägliche Verkauf von Weihnachtstassen und Christbaumkugeln in Niedersachsen bleibt nach einem aktuellen Gerichtsurteil verboten. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil das Verbot für ein Gartencenter in Niedersachsen (Az:4 U 176/12). Das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz erlaube zwar am Sonntag den Verkauf von Blumen und Pflanzen, hieß es in dem Urteil. Der Handel mit Zubehör sei jedoch nur in Grenzen gestattet. Weihnachtstassen und Christbaumkugeln zählten nicht dazu.

In dem konkreten Fall hatte ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ein Osnabrücker Gartencenter auf Unterlassung verklagt. Der Verein hatte bei einem Testkauf am Sonntag unter anderem eine Weihnachtstasse, einen Weihnachtsstern, Christbaumkugeln, Kinderstiefel und eine Schneemannfigur erworben. Das Gericht bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster.

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