Di, 08.11.2011Evangelische Kirche ringt um Sonderweg im Arbeitsrecht

Magdeburg/Hannover (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ringt weiter um die Ausgestaltung der kirchlichen Arbeitsverhältnisse. Der Präsident des Diakonischen Werkes, Johannes Stockmeier, warb am Dienstag vor dem Kirchenparlament in Magdeburg für ein Festhalten am sogenannten Dritten Weg. Den Gewerkschaften, die derzeit gegen das Streikverbot in Kirche und Diakonie protestieren, signalisierte er Gesprächsbereitschaft: «Die Tür bleibt offen.»

Im Dritten Weg sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer sogenannten Dienstgemeinschaft verbunden, die friedliche Konfliktlösung anstelle von Streik und Aussperrung anstrebt. Arbeitsbedingungen und Tarife werden in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in paritätisch besetzten Kommissionen geregelt und Streitfragen durch Schlichtersprüche geklärt. Dieses 1976 eingeführte Verfahren basiert auf dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.

Am Montagabend hatte die EKD-Synode die Beratungen über ein Kirchengesetz aufgenommen, das auf eine bundesweite Vereinheitlichung der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in Kirche und Diakonie zielt. Dabei wurden in der Synode Bedenken gegen das vorgesehene Streikverbot laut. Stockmeier sagte, es wäre ein starkes Signal, wenn das Gesetz bei der Abstimmung am Mittwoch eine hohe Zustimmung im Kirchenparlament finden würde.

Auch Ratsmitglied Klaus Winterhoff aus Bielefeld unterstrich, Partnerschaft, Parität und verbindliche Schlichtung ohne Streik und Arbeitsrecht seien «Essentials» für das kirchliche Arbeitsrecht. Auch in dem kirchengemäß modifizierten Tarifvertrag, der in den Landeskirchen Nordelbien und Berlin-Brandenburg Praxis ist, gebe es keine Arbeitskampfmittel.

Ähnlich äußerten sich Vertreter anderer Landeskirchen. Präsident Burkhard Guntau von der hannoverschen Landeskirche wies darauf hin, dass der Dritte Weg dem im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen entspreche und keineswegs einen Verfassungsbruch darstelle. Das Festhalten am kirchlichen Arbeitsrecht richte sich nicht gegen die Gewerkschaften, unterstrich Guntau.

Die Synodale Elisabeth Lingner aus Hamburg warb dafür, den in Nordelbien praktizierten Zweiten Weg mit einem modifizierten Tarifvertrag nicht an den Rand zu drängen. Angesichts der anhängigen Gerichtsverfahren zum Streikrecht plädierte der rheinische Synodale Uwe Becker dafür, die mögliche Außenwirkung der kirchlichen Debatte über das Arbeitsrecht nicht zu vernachlässigen. «Bleiben Sie auf dem Teppich», mahnte der. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände gehören mit rund 900.000 Beschäftigten bundesweit zu den größten Arbeitgebern.


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