Do, 27.11.2014Evangelische Kirche begrüßt Urteil zur Sonntagsarbeit

Hannover (epd). Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sonntagsarbeit in Hessen stößt bei der evangelischen Kirche und der Gewerkschaft ver.di in Niedersachsen und Bremen auf Zustimmung. Der Leipziger Richterspruch habe den Sonn- und Feiertagsschutz gestärkt, sagte der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Ulrich Anke, am Donnerstag in Hannover.
Ver.di forderte die niedersächsische Landesregierung auf, noch in diesem Jahr die entsprechenden Verordnung anzupassen und Sondergenehmigungen für Ausflugsorte zurückzunehmen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwochabend der Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt. So dürfen an Sonn- und Feiertagen zunächst in Hessen keine Videotheken und öffentlichen Bibliotheken mehr öffnen. Zudem wurde Call-Centern sowie Lotto- und Toto-Gesellschaften der Betrieb an den geschützten Ruhetagen untersagt. Die Arbeit in diesen Branchen sei am Sonn- und Feiertag nicht nötig, um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu erfüllen, urteilten die Leipziger Richter (AZ: BVerwG 6 CN 1.13).

Das Urteil gilt zunächst für Hessen, dürfte aber weitreichende politische Folgen haben. Die Ausnahmen vom Sonntagsschutz hatte die hessische Landesregierung in einer sogenannten Bedarfsgewerbeverordnung festgehalten. Diese wird die mit dem Leipziger Urteil in Teilen nun für unwirksam erklärt. Ähnliche Verordnungen gibt es auch in den meisten anderen Bundesländern.

Auch in Niedersachsen müsse der Sonntagsschutz nun endlich eine größere Bedeutung bekommen, sagte ver.di-Fachbereichsleiter Heiner Schilling: «Mit über 250 bestehenden Genehmigungen für Sonntagsöffnungen gehört Niedersachsen zur negativen Spitzengruppe.» Umgehend müssten die Sondergenehmigungen für Ausflugsorte zurückgenommen werden. Dort seien seit Jahren auch sonntags die Geschäfte geöffnet.

Die EKD erklärte, der im Grundgesetz verankerte Sonntagsschutz mache es erforderlich, den Umfang von Arbeit am Sonntag in Grenzen zu halten. «Für Christen ist jeder Sonntag und kirchliche Feiertag ein hohes religiöses Fest», sagte Kirchenamtspräsident Anke. Der Schutz der Sonn- und Feiertage reiche aber über den Schutz des Religiösen hinaus. Möglichst wenige Arbeitnehmer sollten am Sonntag arbeiten müssen. Bloßes Wirtschafts- und Wettbewerbsinteresse habe dahinter zurückzustehen. Dieser Maßstab müsse für die rechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder zum Sonntagsschutz gelten, folgerte Anke.

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