Do, 01.08.2013EKD verteidigt einmaligen Feiertag zum Reformationsjubiläum 2017

Wirtschaftsprofessor: Reformation hat zur heutigen Wirtschaftsordnung beigetragen

Hannover/Bremen (epd). In der Debatte über einen Sonderfeiertag zum Reformationsjubiläum 2017 setzt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf Überzeugungsarbeit. «Mit den Verbänden und Vertretern der Wirtschaft treten wir gerne in ein konstruktives Gespräch über das Reformationsjubiläum und dessen Bedeutung für unsere Gesellschaft ein», sagte Vizepräsident Thies Gundlach vom EKD-Kirchenamt am Donnerstag in Hannover dem epd.

Er reagierte damit auf Kritik aus der Wirtschaft, wonach der einmalige zusätzliche Feiertag am 31. Oktober 2017 einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe anrichte. Auch der Bremer Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel verteidigte die Idee eines Sonderfeiertages zum 500. Jahrestag der Reformation.

Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen, Luitwin Mallmann, hatte zuvor laut einem Bericht der «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Donnerstagsausgabe) gewarnt, dass der Feiertag allein in Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft Kosten von «bis zu 500 Millionen Euro» verursache. «Bundesweit kommen da leicht mehrere Milliarden Euro zusammen», rechnet Mallmann vor. Man könne kein «aufwendiges Fest» veranstalten, die Rechnung dafür aber einem Dritten zustellen.

Die EKD begrüße die Debatte über den 500. Jahrestag der Reformation am 31. Oktober 2017, sagte Vizepräsident Gundlach. «Wir freuen uns über die wachsende Zahl von Bundesländern, die den Tag zu einem einmaligen gesetzlichen Feiertag erklären wollen.» Dies unterstreiche, «wie sehr die Reformation auch weit über die evangelische Kirche hinaus die Geschichte und Gegenwart unseres Landes prägt».

Hickel sagte auf epd-Anfrage, die Reformation habe in ihrer Weiterentwicklung über Jahrhunderte maßgeblich zur heutigen Wirtschaftsordnung Deutschlands beigetragen: «Von ihr geht der Impuls aus, statt reiner Profitwirtschaft auch sozial verantwortlich zu handeln.» Im Kern gehe es um die Frage, ob die Vorteile einer Besinnung auf die Wertebasis der Gesellschaft und Ökonomie nicht weit über die monetären Verluste an Produktion hinausgingen: «Die Freiheit der Unternehmer hat ihre Grundlage im Geiste der Reformation.»

In fünf ostdeutschen Bundesländern ist der Reformationstag bereits gesetzlicher Feiertag. Die EKD-Initiative für einen bundesweit einmaligen Feiertag zum Reformationsjubiläum 2017 wird unter anderem von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) unterstützt. Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Saarland, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben entweder bereits entsprechende Beschlüsse gefasst oder zumindest Unterstützung signalisiert.

Der Reformationstag am 31. Oktober erinnert an den Thesenanschlag Martin Luthers (1483-1546) an der Wittenberger Schlosskirche im Jahr 1517. Damit wandte sich Luther gegen kirchliche Missstände wie den Ablasshandel. Dieses Ereignis gilt als der Beginn der reformatorischen Umwälzungen in Europa.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ekd.de 
www.luther2017.de 

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