Mi, 25.07.2012Diakonie will Mitarbeiter zurück an Verhandlungstisch holen

Hannover (epd). Im festgefahrenen Tarifstreit in der niedersächsischen Diakonie haben die Arbeitgeber die Mitarbeitervertreter aufgefordert, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Es dürfe nicht sein, dass die rund 50.000 Beschäftigten wegen eines Grundsatzstreites nicht an Gehaltserhöhungen teilhaben könnten, schreibt der hannoversche Diakonie-Direktor Christoph Künkel in einem am Dienstag verbreiteten Offenen Brief.

Die Mitarbeitervertreter hatten sich vor anderthalb Jahren aus den Verhandlungen zurückgezogen. Sie fordern klassische Tarifverträge und ein Streikrecht. Beides ist nach dem kirchlichen Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Nach einem kirchlichen Sonderweg im Tarifrecht werden die Entgelte in einer Arbeitsrechtlichen Kommission ausgehandelt, in der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleich stark vertreten sind.

Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen hatten im Frühsommer eine Rechtsänderung beschlossen, um Lohnerhöhungen trotz der blockierten Verhandlungen zu ermöglichen. Künftig kann die Kommission mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden einen neutralen Schlichter anrufen. Ist kein Mitarbeitervertreter anwesend, können die Arbeitgeber allein Beschlüsse treffen. Die Kommission stehe nach wie vor allen Mitarbeitervertretern offen, betonte Künkel. Die Arbeitnehmerseite hatte die Rechtsänderung im Juni abgelehnt.

Die von den Arbeitnehmern mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di gestellten Forderungen seien von bundesweiter Bedeutung, unterstrich Künkel. Die Klärung dieser Grundsatzfragen könne sich noch bis weit ins nächste Jahr erstrecken. So lange könnten die Mitarbeiter nicht auf Lohnerhöhungen warten.

Seit dem Scheitern der Verhandlungen haben einzelne diakonische Einrichtungen die Gehälter von sich aus durch Einmalzahlungen aufgestockt. Dies sei jedoch kein dauerhafter Weg, weil die Tarife nicht flächendeckend erhöht wurden, betonte Künkel. Zudem bestehe die Gefahr, dass diese Zahlungen bei der Refinanzierung durch die Krankenkassen nicht berücksichtigt werden.

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