Mo, 28.07.2014Bremen will Verstreuen der Asche Verstorbener auf öffentlichen Flächen erlauben

Bremen (epd). Als erstes Bundesland will Bremen das Verstreuen der Asche Verstorbener auf privaten Grundstücken und speziell dafür ausgewiesenen öffentlichen Flächen außerhalb von Friedhöfen erlauben. Ein Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft befasst sich an diesem Dienstag mit einer entsprechenden Änderung des Bestattungsrechtes im kleinsten Bundesland. Allerdings soll das Verstreuen nur möglich sein, wenn dies der ausdrückliche Wille des Verstorbenen ist, der schriftlich festgehalten und beglaubigt sein muss.

Auch muss laut Gesetzesentwurf eine Person zur «Totensorge» benannt werden. Sie soll darüber wachen, ob die wunschgemäße Bestattung eingehalten wird. Dabei müsse die Ehrfurcht vor den Toten beachtet werden, heißt es. So soll beispielsweise bei starkem Wind nicht verstreut werden, um zu verhindern, dass Aschereste auf benachbarte Grundstücke wehen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Landesparlament verabschiedet werden.

Kritik kam bereits von der CDU-Opposition. «Wir haben ernste Zweifel, dass die Würde der Toten in angemessener Art und Weise gewahrt wird», protestierte Fraktionschef Thomas Röwekamp und fragte: «Wer soll kontrollieren, ob die Asche auch wirklich verstreut wurde? Und wer legt fest, ob zu viel Wind weht?»

Vom Tisch sind dagegen frühere Pläne, nach denen Angehörigen ermöglicht werden sollte, die Urne mit der Asche Verstorbener für zwei Jahre mit nach Hause zu nehmen. Anschließend sollte die Urne in einer zuvor reservierten Grabstätte beigesetzt werden. Diese Verbindung sei verfassungsrechtlich nicht zulässig, urteilte der Staats- und Verfassungsrechtler Dian Schefold in einem Gutachten für den Senat. Die Einschränkung sei «unverhältnismäßig, willkürlich und verfassungswidrig», befand der Jurist, der hinter diesem Vorschlag finanzielle Interessen von Friedhofsbetreibern und Bestattern vermutete.

Im September vergangenen Jahres hatte die Bremische Bürgerschaft den Senat mit der Mehrheit der rot-grünen Regierungsfraktionen beauftragt, eine Novelle zur Lockerung des Bestattungsrechts auszuarbeiten. Die neue Regelung würde das aus dem Jahr 1934 von den Nationalsozialisten eingesetzte und in weiten Teilen noch bis heute gültige deutsche Feuerbestattungsgesetz zumindest teilweise aushebeln. Danach muss eine Urne mit der Asche des Toten zwingend sofort auf Friedhöfen oder besonders ausgewiesenen Arealen wie Friedwäldern beigesetzt werden.

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