So, 20.10.2013Bischof Meister hält Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen für denkbar

Hannover/Bremen (epd). Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hält eine Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen durch eine Einmalzahlung grundsätzlich für denkbar. Dafür müssten allerdings erst bundes- und landesgesetzliche Regelungen geschaffen werden, sagte Meister am Sonntag dem epd auf Anfrage. «Eine solche Ablösung bedeutet eine vermutliche einmalige Entschädigung, die zu verhandeln wäre.»

Dem Bremer «Kurier am Sonntag» sagte der evangelische Bischof: «Es ist zu fragen, wie lange eine solche historische Verankerung der Staatsleistungen innerhalb unserer Gesellschaft noch plausibel gemacht werden kann.» Auch Thomas Begrich, Leiter der Finanzabteilung der Evangelischen Kirche Deutschlands, zeigt sich der Zeitung zufolge offen für Verhandlungen.

Der «Kurier am Sonntag» hatte berichtet, dass Kirchenkritiker nach dem Finanzskandal um den katholischen Bischofssitz in Limburg erneut gefordert hatten, die Staatsleistungen abzuschaffen. «Die Enteignungen sind längst abgegolten», zitiert die Zeitung den Kirchenkritiker Carsten Frerk von der Humanistischen Union in Berlin.

Die Staatsleistungen sind ein Ausgleich dafür, dass der Staat im Zuge der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzog. Das Grundgesetz sieht eine Ablösung der Staatsleistungen vor, die bislang nicht umgesetzt wurde.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers als größte Landeskirche in Deutschland erwartet in diesem Jahr einer Sprecherin zufolge Staatsleistungen von rund 22,2 Millionen Euro. Die Mittel seien zweckgebunden für die Pfarrbesoldung und kirchenleitende Aufgaben des Landeskirchenamtes. Im landeskirchlichen Haushalt machten diese Steuergelder weniger als 5 Prozent aus. Die Kirche leiste jedoch in weit erheblicherem Maße Aufwendungen, die Staat und Gesellschaft zugute kämen.


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