Friedhofswesen

Seit Jahrhunderten ist es eine Aufgabe der Kirchengemeinden, sich der Verstorbenen und der Trauernden anzunehmen.

Kirchliche Friedhöfe prägen viele Gemeinden und Städte unseres Oldenburgischen Kirchengebietes; gerade im ländlichen Bereich stehen die Friedhöfe fast ausnahmslos in kirchlicher Trägerschaft. Insgesamt werden rund 150 Friedhöfe in den 123 Kirchengemeinden verwaltet.

Friedhöfe sind auch Stätten der Verkündung und des Trostes. Dieser Anspruch verpflichtet Gemeindekirchenräte, darauf zu achten, dass christliche Symbole, die von Kreuz und Auferstehung Zeugnis ablegen, das Bild des kirchlichen Friedhofes prägen.

Kirchenälteste sind in Friedhofsausschüssen mit der Beratung von Friedhofsangelegenheiten befasst. Für den Betrieb kirchlicher Friedhöfe sind haupt- oder nebenamtliche Kräfte als Friedhofswärter eingesetzt. Daneben engagieren sich häufig Ehrenamtliche. Die Kirchenbüros bilden die örtliche Anlaufstelle für Friedhofsangelegenheiten. Insbesondere mit den im Sterbefall zusammenhängenden Veranlassungen (Terminorganisation, Eintragungen etc.) und Schreibarbeiten sind die Kirchenbüros beschäftigt.

Ansonsten werden die Kirchengemeinden bei der Friedhofsverwaltung durch die Gemeinsame Kirchenverwaltung unterstützt. Die Regionalen Dienststellen in den sechs Kirchenkreisen sind hauptsächlich mit der Bewirtschaftung des Friedhofshaushalts befasst. In diesem Zusammenhang werden die Gebührenkalkulationen und Gebührensatzungen entworfen und den Gremien der Kirchengemeinde zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Bei der Zentralen Dienststelle ist die Abteilung Bau und Liegenschaften zuständig für die Beratung und Unterstützung der Kirchengemeinden in folgenden Bereichen:

 

  • grundsätzliche Struktur der Verwaltung und Bewirtschaftung
  • Mustersatzungen, Satzungsentwürfe für Friedhofsordnungen und Gestaltungssatzungen
  • Konzeption für Friedhofskooperationen
  • Anlage, Erweiterung, Aufgabe, Änderung von Friedhöfen
  • Bestattungsformen
  • Friedhofsrecht, insbes. Bestattungsrecht, Nutzungsrecht, Umbettungen, Grabpflegeverträge, Beschränkung alter Rechte, Nachbarrecht
  • Historische und denkmalgeschützte Grabstätten, Kriegsgräberstätten
  • Entwässerung, Verkehrssicherung und bauliche Angelegenheiten.


Die Friedhofsberatungsstelle beim Ev.-luth. Oberkirchenrat in Oldenburg berät die Kirchengemeinden bei der Friedhofsgestaltung. Für Grabmale ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Steinmetze reichen einen Formantrag ein, zu dem die Friedhofsberatungsstelle fachlich Stellung nimmt, bevor eine Genehmigung von der Kirchengemeinde erteilt wird.

Ein wichtiges Ziel ist die Bildung von Kooperationen. Die Zentrale Dienststelle ist derzeit damit befasst, für Kooperationen in der Friedhofsbewirtschaftung Konzeptionen zu entwickeln und in geeigneten Fällen die Kirchengemeinden zu beraten.

Veränderungen in der Bestattungskultur stellen Anforderungen an die Friedhofsträger. Immer häufiger sind Gemeinschaftsgrabstätten auf Rasenfeldern anzutreffen. Dabei sind die Namen der Verstorbenen oft zusammengefasst an z.B. einem größeren Stein angebracht. Völlig anonyme Gräber sind auf den Friedhöfen in Trägerschaft der Kirchengemeinden aufgrund des Glaubensverständnisses nicht möglich.

Im Zuge der zunehmenden Besinnung auf die Bewahrung der Schöpfung hat ein Friedhof auch eine wichtige ökologische Funktion; er dient als öffentliche Grünfläche auch zur Besinnung oder Erholung. Und nicht zuletzt: Der kirchliche Friedhof bleibt nach wie vor eine Möglichkeit, Mitmenschen die frohe Botschaft des christlichen Glaubens zu vermitteln.

Ansprechpartner: siehe Verwaltung