So, 28.12.2014Zeitung: Nordrhein-Westfalen erwägt keine Anerkennung islamischer Feiertage

Essen/Hannover (epd). Islamische Feste sollen in Nordrhein-Westfalen laut einem Zeitungsbericht auch in Zukunft nicht als zusätzliche arbeits- und schulfreie Feiertage staatlich anerkannt werden. «Das Land plant keine weitere gesetzliche Anerkennung von religiösen Feiertagen», sagte ein Sprecher der rot-grünen Landesregierung der in Essen erscheinenden «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» (Montagausgabe). Das Land werbe stattdessen bei Arbeitgebern dafür, die Bedürfnisse muslimischer Mitarbeiter an islamischen Feiertagen zu berücksichtigen.

Nordrhein-Westfalen reagierte damit auf Äußerungen von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), der am Wochenende staatlich anerkannte muslimische Feiertage ins Gespräch gebracht hatte. Es sei durchaus möglich, das Feiertagsgesetz zu ändern «und auch islamische Feste als religiöse Feiertage anzuerkennen», sagte Weil der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (Sonnabendausgabe). Ob die betreffenden Festtage generell arbeits- und schulfrei werden sollen, ließ Weil offen. Islamische Schüler in den Bundesland können sich bereits jetzt zu hohen Feiertagen vom Unterricht befreien lassen. Die Regelung des jeweiligen Feiertagsgesetzes ist Ländersache.

Die Anregung steht im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag, den Niedersachsen Anfang 2015 mit den drei Islamverbänden im Land unterzeichnen will. Nach Weils Worten könnte darin auch das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen gelockert werden. Bisher dürfen Lehrkräfte an Schulen kein Kopftuch tragen. Lediglich im Religionsunterricht ist ihnen dies erlaubt.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung reagierte zurückhaltend auf die Ankündigungen aus Niedersachsen. Man werde eine höchstrichterliche Entscheidung zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in Deutschland abwarten und anschließend eine «verfassungskonforme Regelung» schaffen, sagte der Regierungssprecher.



Pressestelle

Kann die Pressestelle etwas für Sie tun? Hier finden Sie den Kontakt zu uns.