Fr, 07.08.2009Schwangere Yezidin nach Syrien abgeschoben

Wiefelstede/Kr. Ammerland (epd). Die schwangere Yezidin Abta Houran aus Wiefelstede bei Oldenburg ist am Donnerstag nach Syrien abgeschoben worden. Ein letzter Versuch, mit einem Eilverfahren die Ausreise abzuwenden, sei am Mittwochabend gescheitert, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Yeziden in Deutschland, Telim Tolan, am Donnerstag dem epd. Yeziden gehören einer vorchristlichen Religion mit jüdischen Wurzeln an, die im Laufe der Jahrtausende um christliche und muslimische Elemente erweitert wurde. In Syrien gelten sie Tolan zufolge als «unrein und vogelfrei».

   Abta Houran stehe nun völlig mittellos als alleinstehende Frau in Damaskus, sagte Tolan. Zwar spreche sie arabisch, doch lebten alle ihre Verwandten in Deutschland. Houran sei auf Anraten von Schleusern vor neun Jahren unter falschem Namen eingereist. Sie habe aber sehr schnell ihre wahre Identität den Behörden gemeldet. «Trotzdem ist es für unseren deutschen Staat unwürdig, eine schwangere Frau im vierten Monat abzuschieben», kommentierte Tolan. Er werde versuchen, Kontakt zu der Frau aufzunehmen.

   Die 25-jährige Kurdin ist nach der yezidischen Religion verheiratet. Allerdings wurde das Paar mangels offizieller Papiere nicht standesamtlich getraut. Der Mann habe eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe, sagte Tolan. Das Ausländeramt habe dem werdenden Vater signalisiert, dass sein Status verlängert werden soll. Abta Houran habe einen Asylfolgeantrag gestellt, der bislang noch nicht in der Hauptsache vor Gericht verhandelt worden sei. Eine Anwältin werde den Antrag in Hourans Abwesenheit weiter vertreten.

   Der erste Asylantrag Abta Hourans ist einem Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums zufolge bereits 2001 als unbegründet abgelehnt worden. Das Oldenburger Verwaltungsgericht habe dies im März 2002 bestätigt. Berichten der Deutschen Botschaft und der Vereinten Nationen zufolge drohe Yeziden in Syrien keine Gefahr.

   Die Schwangerschaft spiele für die Abschiebung keine Rolle, betonte der Sprecher. Abta Houran könne in etwa drei Jahren im Rahmen des Familiennachzugs regulär zu ihrem Mann nach Deutschland reisen, wenn die Wiedereinreisesperre ablaufe und sie die Abschiebekosten erstatte.


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