Fr, 14.03.2014Ärztegewerkschaft pocht gegenüber Diakonie weiterhin auf Streikrecht

Hannover (epd). Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund pocht gegenüber der evangelischen Diakonie in Niedersachsen weiterhin auf das Streikrecht. Sie wolle keine Tarifgespräche führen, wenn die Kirchen von den Gewerkschaften einen Verzicht auf das Streikrecht verlangten, teilte die Gewerkschaft am Freitag in Hannover mit. Dennoch wolle der Marburger Bund an der vereinbarten Sozialpartnerschaft festhalten, sagte Geschäftsführer Sven De Noni: «Wir machen keinen Rückzieher. Doch vor möglichen Tarifverhandlungen muss die Frage des Streikrechts erneut nachdrücklich diskutiert werden.» Die Diakonie wollte die Erklärung der Gewerkschaft nicht kommentieren.

Der Marburger Bund und die Gewerkschaft ver.di hatten sich mit der Diakonie und den Kirchen am Mittwoch nach jahrelangem Streit auf Verhandlungen über «kirchengemäße Tarifverträge» für rund 30.000 Diakonie-Beschäftigte in Niedersachsen geeinigt. Im kirchlichen Arbeitsrecht sind Streiks und Aussperrung ausgeschlossen, es gilt eine «Friedenspflicht». Die Vereinbarung über eine Sozialpartnerschaft hatte die Streitfrage ausgeklammert. Sie sieht für Konfliktfälle eine verbindliche Schlichtung vor.

De Noni sagte, die Vereinbarung solle aus Sicht des Marburger Bundes lediglich den Beginn von Tarifgesprächen ermöglichen. «Zu einem Streikverbot haben wir niemals unsere Hand gereicht.» Im Blick auf die Schlichtung gehe der Begriff «verbindlich» der Gewerkschaft zu weit: Der Marburger Bund habe in den Gesprächen mit der Diakonie immer deutlich gemacht, dass er eine offene Schlichtung anstrebe, die bei einem Scheitern den Weg zum Arbeitskampf nicht verschließe.

«Der Streik als Ultima Ratio darf nicht von vornherein ausgeschlossen werden», betonte der Geschäftsführer. Er sei enttäuscht, dass die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen in ihren Beschlüssen die Bedingungen der Ärztegewerkschaft nicht ausreichend beachtet habe, kritisierte De Noni.

Mit ihrer Vereinbarung hatten Diakonie und Gewerkschaften erstmals in Deutschland Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2012 umgesetzt, die den Gewerkschaften ein größeres Mitspracherecht bei den Gehaltsverhandlungen einräumen als bisher. Zugleich streben sie einen verbindlichen landesweiten «Tarifvertrag Soziales» für alle rund 425.000 Beschäftigten in der Sozialbranche an.


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